Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Pflege des Denkmals „Schloss Eutin“ mit Museumsinventar, Orangerie, Schlossgarten und Schlossgärtnerei (Küchengarten) und die Förderung der im Zusammenhang mit dem Schloss stehenden Kultur, insbesondere Literatur, Musik, Malerei, Geschichtsforschung sowie die diesen Zwecken dienenden Einrichtungen.  (§ 2 der Satzung) Unterstützen Sie bitte den als gemeinnützig anerkannten FREUNDESKREIS SCHLOSS EUTIN VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER EHEMALIGEN RESIDENZ EUTIN e.V durch Ihre aktive Mitgliedschaft, durch Spenden, durch die Vermittlung von Sponsoren sowie durch Hinweise auf dieses Kulturgut in Ihrem Freundesund Bekanntenkreis. Der aktuelle Flyer mit dem Aufnahmeantrag steht hier zum Download zur Verfügung. Die Satzung